[HandsOnTutorial] Dein perfektes Impressum für Website & Social Media!
Was gehört in das Impressum deiner Webseite? Die unglaubliche, hervorragende und auf jeden Fall vollständige Erklärung bekommt ihr in diesem Video. Also verschwenden wir keine lange Zeit mit Vorreden, sondern legen direkt los!
Liebe Datenschutzys, willkommen zum dritten Teil unserer Tutorial-Serie „Wat musse inne Webseite so mit Datenschutz-Gedöns machen?“. Wie ihr kostenlos eure Webseite prüft und den Bericht richtig nutzen könnt haben wir im ersten Teil durchgekaut und hier gibt es den Link nochmal in der InfoCard. Danach haben wir dann ein paar verbrannt Kekse als Cookies getarnt [Ha, Kalauer]. und in Teil zwei das richtige Consent Management aufgedröselt. Ebenfalls hier gerne verlinkt. Jetzt machen wir weiter und klären die Frage:
Was gehört in das Impressum meiner Webseite?
Zu Anfang ein kleiner Hinweis. Je nachdem in welchem EU-Land ihr euer Geschäft betreibt und welche Rechtsform eure Unternehmung hat, unterscheiden sich die Regeln natürlich. [Wer hätte das gedacht?] Gesetze die missverständlich sind und Spielraum für Interpretationen lassen. [News über News heute wieder hier.] Deshalb habe ich mir überlegt den ganzen Mist ein wenig praktikabler für euch zu gestalten. Deshalb beginnen wir mit den allgemeinen Angaben die jeder haben muss und arbeiten uns dann Stück für Stück durch die weiteren Pflichten der einzelnen Unternehmensformen durch. Deshalb schaut das Video auf jeden Fall komplett, denn sonst fehlen euch am Ende noch notwendige Angaben. [Ja, ja. Dat hat hier alles sein System ne?] Schauen wir uns mal an was wir jetzt Kapitel für Kapitel durchgehen werden.
- Welche allgemeinen Regeln gelten für ein Impressum?
- Wie wir das Impressum richtig eingebunden?
- Fails! Was gehört auf keinen Fall in ein Impressum?
- Zusammenfassung der Angaben
[Schnallt euch an!] Denn wir legen los mit der Antwort auf die Frage:
Welche allgemeinen Regeln gelten für ein Impressum?
Das Thema „Anbieterkennzeichnung“ oder „Impressum“ ist, wie schon gesagt, EU-weit natürlich nicht einheitlich geregelt. [Also, schön gucken bevor ihr wieder ein auf Deutsch macht und meckert.] In Deutschland besteht für fast jede Website die Pflicht zur Angabe eines Impressums. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 5 Telemediengesetz (TMG) in dessen Abs. 1 steht:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: […]
Der erste wichtige Punkt hier ist der Ausschluss einer Impressumspflicht für rein persönliche Zwecke. Betreibt ihr also privat einen Blog, braucht ihr kein Impressum. Aber „gegen Endgelt angebotene Telemedien“ sind z.B. schon Affiliate Links. [Damit sind Weiterleitungen zu anderen Anbietern gemeint, durch welche ihr am späteren Verkauf mit beteiligt werdet.] Die Transformation von der Privatperson zu einem Diensteanbieter ist also manchmal nur einen unscheinbaren Link entfernt. [Oh ha!]
Weiter geht es dann mit den Angaben, wenn eure Webseite kommerzielle Absichten verfolgt. Dazu lesen wir in §5 TMG Abs. 1 lit. 1:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
Gut Name und Anschrift brauche ich glaube ich nicht erklären. [Was wo bin ich? Wer bin ich? Ah!] Das angesprochene „Kapital“ bzw. „Einlagen“ treffen nur auf bestimmte Gesellschaftformen zu, welche durch die Einzahlung eines Grundkapitals gegründet werden. [Bei GmbHs sind das z.b. 20000 €, sonst is da nichts mit Gründung.] Weiter lesen wir dann…
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
„Einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ Es wäre auch viel zu einfach und für Menschen verständlich E-Mail zusagen. [Gott bewahre uns vor dem Verständnis der Bürgys.] Wichtig ist das „unmittelbare Kommunikation“ hier die Telefonnummer beschreibt. [Und Fax! Vergesst nicht das Fax. Des deutschen Bürokraten fortschrittlichste Technologie.] Kurzer Zwischenstand, wir brauchen Name und Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Postadresse, falls diese von der Anschrift abweicht. Für juristische Personen [Vereinfacht gesagt Unternehmen] außerdem die Vertretungsberechtigten und das Stammkapital bzw. die Einlagen. Lesen wir mal weiter…
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
Gut das ist ziemlich selbsterklärend und auf wen das zutrifft, der ist darüber wahrscheinlich schon an anderen Stellen informiert. Lesen wir mal weiter…
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Das trifft nur auf Unternehmensformen zu für die eine solche Eintragung notwendig ist. Falls das bei euch zutrifft, wisst ihr das durch den Prozess der Anmeldung bzw. offiziellen Gründung des Unternehmens oder ähnlichem und kennt diese Nummer dann entsprechend auch. Lesen wir mal weiter…
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
Auch wenn der Paragraph ein Paradebeispiel für zu viele Relativsätze ist und jeder Deutschklausur fett rot unterstrichen würde, ist es sehr wichtig dies zu wissen. Ob euer Beruf in diese Kategorie fällt, wird euch jedoch sehr wahrscheinlich bekannt sein. Sonst empfehle ich die erwähnten Richtlinien einmal genauer zu betrachten. Unter Punkt 6 lesen wir dann…
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
Auch hier wieder selbsterklärend. Falls ihr eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer habt, muss die ins Impressum. Punkt 7 bezieht sich auf Aktiongesellschaften, also vermutlich weniger wichtig für das Stammpublikum dieses Kanals…
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber,
8. bei audiovisuellen Mediendiensteanbietern die Angabe
a) des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
b) der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Damit sind wir dann durch mit §5 TMG. Damit haben wir alle Informationen die ins Impressum müssen geackert und ein paar Eventualitäten besprochen. Schauen wir uns deshalb jetzt mal an…
Wie wird das Impressum eingebunden?
Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten. Von dieser Verpflichtung ist somit jede „geschäftsmäßige“ Website betroffen.
In § 5 Abs. 1 Satz 1 TMG ist angegeben, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist. Für eine Website ergibt sich daraus, dass es von jeder Unterseite aus direkt [Also mit einem einzigen Klick] aufgerufen werden kann. Somit empfiehlt sich eine Einbindung in den Header oder Footer der Website, wie ihr es gefühlt von jeder Webseite kennt. Zudem empfiehlt es sich, diese Unterseite auch mit „Impressum“ zu benennen und hier keine Phantasienamen zu entwickeln. [Mondenkind | Rechts-Gedöns | Behörden-Kauderwelsch] Alles suboptimal. Und schließlich sollte das Impressum auf einer eigenen Unterseite dargestellt werden und nicht in Kombination mit anderen Angaben, wie z.B. der Datenschutzerklärung. [Huch, da können wir ja selbst noch was von uns lernen.] Außerdem gilt natürlich jeder Internetauftritt als „Telemedium“ und somit gelten die selben Regeln für jede eurer Social Media Auftritte, Blogs, Vlogs und Co. Hier reicht es nicht einen Link zu euerem Impressum der Webseite zu hinterlegen. Der ganze Sermon von gerade eben muss da auch rein. [Yeah!]
Jetzt schauen wir uns mal an, was so allen im Impressum von Webseiten zu finden ist, was da gar nichts verloren hat und kommen zu den…
Fails! Was gehört auf keinen Fall in ein Impressum?
Den Grundsatz „mehr ist besser“ scheinen gerade beim Impressum viele Websitebetreiber zu verfolgen. [Is nur blöd!] Beim Impressum handelt es sich um eine rechtliche Pflichtangabe, in die genau das gehört, was rechtlich vorgeschrieben ist [Der Quark der letzten Minuten dieses Videos]. Daher hier einige Beispiele, was man häufig im Impressum findet, was dort aber nichts zu suchen hat.
1. Werbliche Inhalte
Gerne wird bereits im Impressum auf die aktuelle Werbe-Kampagne oder per Banner auf einen aktuellen Beitrag hingewiesen. Jegliche werbliche Inhalte, und dazu zählt bereits ein bloßer Link zu werblichen Dingen im weitesten Sinn – haben auf dieser Unterseite nichts zu suchen. Wenig kritisch dürfte eine Einbindung im Footer, die dann natürlich auch auf der Impressumsseite erscheint, zu sehen sein. Aber man weiß ja nie, wie der Richter gerade drauf ist, wenn es drauf ankommt.
2. Urheber-Angaben
Auf den meisten Websites werden Bilder, Videos, Graphiken o.ä. von Dritten eingebunden. [Stockphoto Kram, weil alle Designer faule Säcke sind. Ich auch!] Diese unterliegen dem Urheberschutz und sind im Urheberrechtsgesetz unter §2 geregelt und umfassen…
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Für die Darstellung auf der Website ist grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers erforderlich, z.B. in Form eines Lizenzvertrages. Gem. § 13 UrhG müssen die Urheber direkt am Werk genannt sein.
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Durch eine Nennung oder Auflistung der Urheber z.B. im Impressum, wie es häufig zu sehen ist, wird diese Verpflichtung nicht erfüllt. Der Hinweis muss direkt am Bild erfolgen – wenn der Urheber nicht (nachweislich) darauf verzichtet hat.
3. Disclaimer
Disclaimer im Impressum sind bestenfalls nutzlos, schlimmstenfalls sogar abmahnbar. Betreiber von Webseiten und Onlineshops platzieren gerne Distanzierungshinweise und Haftungsausschlüsse auf ihren Seiten, weil sie sich hierdurch eine bessere rechtliche Position erhoffen und wohl auch schlicht deswegen, weil Disclaimer die Gefahr einer Haftung für Seiteninhalte reduzierten bzw. ausschließen sollen. Immer wieder weisen auch Webdesigner und Internetagenturen auf die (vermeintliche) Notwendigkeit solcher Disclaimer hin. [Die sind aber alle blöde!] Also spart euch den Quatsch wie: „Keine Haftung für Aktualität und Richtigkeit der Angaben“, „Diese Website wird regelmäßig geupdated, dennoch können wir keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit der Seite übernehmen.“ Was soll das überhaupt heißen? Schreiben die einfach Müll auf ihre eigene Webseite und überlassen es dann uns zu entscheiden, ob irgendwas davon richtig ist? Das sollte ehr ein Hinweis beim Aufruf der Webseite sein, damit schnell wieder gehen kann. Derartige Disclaimer sind gem. OLG Hamburg (Beschluss vom 10.12.2012, Az.: 5 W 118/12) unzulässig und abmahnbar. [Aus gutem Grund] Fassen wir zum Schluss nochmal zusammen…
Das gehört ins Impressum
Die Pflichtangaben ergeben sich direkt aus § 5 TMG. Den ihr ja mittlerweile auswendig gelernt habt.
1. Das Unternehmen
2. Die Unternehmensform
3. Name und Anschrift des Unternehmens
4. Exakte Rechtsform des Betreibers
5. Kontaktdaten: Min. Telefon und E-Mail, ggf. auch Fax, falls vorhanden
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften außerdem:
6. Der oder die Vertretungsberechtigten mit Vor- und Nachnamen sowie Funktion
Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen und ist je nach Unternehmensform unterschiedlich geregelt. Durch vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden. Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen sollten alle angegeben werden.
Falls ein Aufsichtsrat vorhanden ist außerdem:
7. Der oder die Aufsichtsratvorsitzenden
Wenn die Organisation in ein Register eingetragen ist außerdem…
8. Die Registernummer
9. Das Registergericht
Wenn eine UST-ID oder Wirt-ID vorhanden ist außerdem…
10. Die Umsatzsteuer-ID bzw. die Wirtschafts-ID
Wenn eine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt außerdem…
11. Name der versicherungsgesellschaft
12. Anschrift der Versicherungsgesellschaft
13. Die räumliche Geltung des Versicherungsschutzes
Wenn eine Gewerbeanmeldung vorliegt könnt ihr freiwillig noch die folgenden Angaben machen…
14. Paragraph der Gewerbeordnung, der die Gewerbeerlaubnis regelt
15. Datum der Gewerbeerlaubnisausstellung
16. Die Behörde und der Ort
Bei einer journalistischen Tätigkeit, also wenn auf der Website regelmäßig aktuelle Informationen veröffentlicht werden, dann ist anzugeben, welche Person für den Inhalt verantwortlich ist. Verantwortlich kann z. B. der Betreiber der Website oder auch ein Redakteur sein. Der redaktionell Verantwortliche muss volljährig sein. Nach § 18 MStV müssen dann…
17. Name des Verantwortlichen
18. Adresse des Verantwortlichen
Falls ihr einen „regelementierten Beruf“ ausübt außerdem…
19. Name und Anschrift der zuständigen Kammer
20. Land, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
21. Berufsrechtliche Regelungen: Sofern man berufsrechtlichen Regelungen unterliegt, sind die Bezeichnung dieser Regelung sowie ein Link zur Website, in der die berufsrechtliche Regelung eingesehen werden kann, anzugeben.
22. Behördliche Zulassung: Sofern die Ausübung der Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf, muss die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden (mit Anschrift und Link zur Aufsichtsbehörde). Reglementierte Berufe, wie z. B. Makler, Apotheker, Optiker oder Rechtsanwälte, müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.
Als Unternehmen, das Geschäfte mit Endverbrauchern macht (egal ob Shops oder Dienstleister), ist man verpflichtet, auf das Streitschlichtungsportal der EU hinzuweisen.
„EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.“
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Teilnahme an Verbraucherstreitschlichtungen. Man muss im Impressum aber informieren, ob man teilnimmt oder nicht.
So! Jetzt sind wir durch [Aber sowas von] mit allem was es zum Impressum zu sagen gibt. Ich hoffe ihr habt jede Menge gelernt und es hat Spaß gemacht, wie Onkel Stephan euch Paragraphen vorliest. [„Außerdem, Außerdem, Außerdem“] Komm ich mir vor wie die Bedienung an der Fleischtheke [„Außerdem“] Wenn euch das Video gefallen hat, dann lasst einen Daumen nach oben da. Haut auf den Abo-Button und aktiviert die Glocke, damit ihr die nächsten Tutorials nicht verpasst und teilt das Video bitte mit euren Freunden und Bekannten. Das würde mir und meinem Team richtig helfen. Jetzt zieht euch gerne noch ein paar weitere Videos rein und ich bin raus. Tschau!
Quellen:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
https://www.datenschutz.org/impressum-datenschutz/