Bevor wir diese Frage klären, wollen wir erst mal den Unterschied zwischen Cookies und Cache erläutern. Cookies und Cache sind zwei Möglichkeiten, um Daten auf deinem Gerät zu speichern, dienen jedoch unterschiedlichen Zwecken.
Ja, denn die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist ein wichtiger Nachweis für Dich und diejenige Person, die Dich verpflichtet das Datengeheimnis zu wahren. Grundsätzlich muss jede beschäftige Person, mit der Datenverarbeitung, auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gilt dabei nicht nur für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch darüber hinaus.
Die DSGVO Regelungen verlangen von Webseitenbetreibern die transparente, freiwillige und informierte Einwilligung, in die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese beginnen bereits bei der IP Adresse (Telefonnummer eines Servers, PCs, Tablets oder Smartphones), welche die Ermittlung des Standortes ermöglicht. Schauen wir uns einmal an, welche fünf (5) wichtigen Dinge Du beachten solltest und übersetzen die Begriffe der DSGVO Väter, in eine menschenverständliche Sprache.
Nein. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung muss zwischen zwei juristischen Personen geschlossen werden. Bei einer Privatperson die freiberuflich tätig ist, sind juristische und reale Person die selbe. Somit ist es nicht notwendig oder Förderlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.