
Wie müssen Arbeitgeber mit meinen Bewerbungsunterlagen umgehen?
Sobald die angebotene Stelle besetzt ist, für die sich der Bewerber/in einst beworben hat, fällt auch der Zweck der Datenspeicherung weg.
Sobald die angebotene Stelle besetzt ist, für die sich der Bewerber/in einst beworben hat, fällt auch der Zweck der Datenspeicherung weg.
Grundsätzlich kann jeder Mensch selbst darüber bestimmen, ob und welche Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Generell gilt, Inhalt der Ihnen gehört, z.B. selbst geschossene Fotos, alltägliche Posts die nicht gegen die Facebook AGBs verstoßen
Grundsätzlich darf man alle Daten weitergeben, was jedoch nicht ratsam ist, da man keinen Einfluss darauf nehmen kann, was, wo hinterlegt wird.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten MÜSSEN 24h nach Feststellung bei der BNetzA und beim BfDI gemeldet werden. Hier erfahren Sie wie.
Wenn Hilfe benötigt wird, ist ein direkter Ansprechpartner der, den man braucht.